Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Erfolgreiche Zusammenarbeit braucht klare Regeln.

1. Allgemeines - Geltungsbereich

a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Änderungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
b) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
c) Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
d) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.

2. Schweigepflicht - Datenschutz

a) data.plan wird über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte soll nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
b) Wir sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder Dritte verarbeiten zu lassen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Vom Auftraggeber zu beschaffende Originale, Manuskripte, Arbeitsgeräte und sonstige für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Außerdem wird der Auftraggeber uns einen kompetenten Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung auftretenden Fragen benennen.

4. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt

a) Die Vergütung ist bei Fertigstellung des Auftrags und nach erfolgter Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert dieser von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Angemessen ist eine Abschlagsforderung, dann, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtforderung so steht, wie die bisherige Leistungserbringung und der hierfür notwendige Aufwand im Verhältnis zum Gesamtumfang des Auftrages.
b) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet.
c) In Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entstehende Kosten z. B. Reisekosten, Spesen oder Kurierkosten werden dem Auftraggeber in voller Höhe weiterbelastet.
d) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
e) Das Eigentum an den von uns erstellten Sachen bleibt uns bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung vorbehalten.
f) Solange wir Eigentümer der Sachen sind oder Nutzungsberechtigt, darf der Auftraggeber die Vertragsgegenstände nicht ohne unsere Zustimmung verwenden.

5. Terminzusagen

a) Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, wenn deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt wurde. Die Lieferfrist beginnt von neuem zu laufen oder kann von uns neu festgesetzt werden, wenn auf Wunsch des Kunden Änderungen vereinbart werden. Die Einhaltung unserer Terminzusagen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Sobald wir schriftlich den Auftraggeber zur Vornahme notwendiger Mitwirkungspflichten aufgefordert haben, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen, bzw. das Fristende um die Zeit nach hinten verschoben, die verstreicht, bis die Mitwirkungshandlung vorgenommen wird.
c) Höhere Gewalt, insbesondere unverschuldeter Gerätestillstand oder Stromausfall, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
d) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist der Auftraggeber nach Ablauf einer einzuräumenden angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle von Verzug ist unsere Schadensersatzhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im übrigen auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

6. Haftung - Gewährleistung

a) Wir verpflichten uns, erteilte Aufträge in größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Gleichwohl haften wir nur für vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
b) Alle von uns ausgeführten Aufträge müssen vom Auftraggeber geprüft werden. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk als angenommen.
c) Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
d) Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
e) Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der data.plan. Wir haften nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ist die Haftungsgrenze auf den Auftragswert beschränkt.

7. Gerichtsstand - Erfüllungsort

a) Sofern nicht anders vereinbart ist unser Geschäftssitz Frankfurt Gerichtsstand und Erfüllungsort.
b) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfolgreiche Zusammenarbeit braucht klare Regeln.